KfW-Förderung Einbruchschutz 2026 — Programm 455-E erklärt

Veröffentlicht am 10. Februar 2026 · Aktualisiert am 3. April 2026

KfW-Förderung für Einbruchschutz 2026

Das KfW-Programm 455-E (Altersgerecht Umbauen — Investitionszuschuss, Einbruchschutz) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz mit einem Investitionszuschuss von 20% — maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl mechanische als auch elektronische Einbruchschutzmaßnahmen:

Mechanisch:

  • Einbruchhemmende Türen und Fenster (ab RC2)
  • Nachrüstung von Türbeschlägen und Schlössern
  • Einbruchhemmende Rollläden und Gitter

Elektronisch:

  • Alarmanlagen nach DIN EN 50131
  • Videoüberwachungsanlagen
  • Smarte Zutrittskontrollsysteme

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen
  • Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)

Wie funktioniert die Antragstellung?

Wichtig: Antrag vor Beauftragung!

  1. Online-Antrag über das KfW-Zuschussportal stellen
  2. Nach Genehmigung: Fachbetrieb beauftragen und Maßnahme umsetzen
  3. Rechnungen einreichen
  4. Zuschuss wird ausgezahlt

Mindestanforderungen

Die installierten Produkte müssen bestimmte Normen erfüllen. Alarmanlagen müssen nach DIN VDE 0833-1/2 bzw. DIN EN 50131 ausgeführt sein. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb eine entsprechende Bestätigung ausstellen.