KfW-Förderung Einbruchschutz 2026 — Programm 455-E erklärt
Veröffentlicht am 10. Februar 2026 · Aktualisiert am 3. April 2026
KfW-Förderung für Einbruchschutz 2026
Das KfW-Programm 455-E (Altersgerecht Umbauen — Investitionszuschuss, Einbruchschutz) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz mit einem Investitionszuschuss von 20% — maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sowohl mechanische als auch elektronische Einbruchschutzmaßnahmen:
Mechanisch:
- Einbruchhemmende Türen und Fenster (ab RC2)
- Nachrüstung von Türbeschlägen und Schlössern
- Einbruchhemmende Rollläden und Gitter
Elektronisch:
- Alarmanlagen nach DIN EN 50131
- Videoüberwachungsanlagen
- Smarte Zutrittskontrollsysteme
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
- Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen
- Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften
- Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)
Wie funktioniert die Antragstellung?
Wichtig: Antrag vor Beauftragung!
- Online-Antrag über das KfW-Zuschussportal stellen
- Nach Genehmigung: Fachbetrieb beauftragen und Maßnahme umsetzen
- Rechnungen einreichen
- Zuschuss wird ausgezahlt
Mindestanforderungen
Die installierten Produkte müssen bestimmte Normen erfüllen. Alarmanlagen müssen nach DIN VDE 0833-1/2 bzw. DIN EN 50131 ausgeführt sein. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb eine entsprechende Bestätigung ausstellen.