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Videoüberwachung in Berlin

Anbieter für Videoüberwachung in Berlin (32)

FAQ

Häufige Fragen zu Videoüberwachung in Berlin

Darf ich in Berlin einen Teil des Gehwegs mitfilmen?

Nein. Der öffentliche Straßenraum ist tabu, mit sehr engen Ausnahmen für den unmittelbaren Eingangsbereich direkt an der Grundstücksgrenze. Schon eine Mitaufzeichnung einer Gehweghälfte kann nach Entscheidung der Berliner Datenschutzbeauftragten ein Bußgeld nach Art. 83 DSGVO auslösen.

Welche Kameraauflösung ist für einen Berliner Hinterhof sinnvoll?

Für die Identifikation von Personen sind mindestens 4 Megapixel (2560 x 1440) empfehlenswert; 8-Megapixel-Kameras (4K) sind heute Standard und bieten zusätzliche Reserven für digitalen Zoom. IR-Nachtsicht sollte selbstverständlich sein — in Berliner Hinterhöfen ist die Beleuchtung oft schwach.

Wie lange darf ich die Aufzeichnungen speichern?

Die allgemeine Regel lautet: so kurz wie möglich, so lang wie nötig. Üblich sind 72 Stunden für Wohnobjekte, maximal 10 Tage bei besonderem Anlass. Längere Speicherung erfordert eine gesonderte Rechtfertigung und ist bei Gewerbeobjekten mit Dokumentation der Zwecke belegbar.

Muss ich Nachbarn vor der Installation informieren?

Rechtlich besteht keine Auskunftspflicht gegenüber Nachbarn. Praktisch empfiehlt sich ein informelles Gespräch, weil Konflikte um Kameras in Berlin häufig vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg oder Mitte landen. Transparenz vorab erspart oft teure Rechtsstreitigkeiten.

Sind Cloud-Kameras wie Ring oder Arlo DSGVO-konform?

Bei diesen Anbietern erfolgt die Datenspeicherung meist auf Servern in den USA. Für den privaten Haushaltsgebrauch greift die sogenannte Haushaltsausnahme nur teilweise; für Gewerbe- oder Vermietungsobjekte ist der Einsatz ohne Datenschutzfolgenabschätzung und Auftragsverarbeitungsvertrag rechtlich problematisch. Lokale NVR-Systeme sind die sichere Wahl.