180° Sicherheit GmbH - Düsseldorf
40549 Hansaallee 321
Lösung · Gewerbe (VdS-Pflicht)
VdS-zertifizierte Lösungen für Versicherer
Problem
Im Schadensfall prüft der Versicherer akribisch, ob die Alarmanlage tatsächlich VdS-anerkannt installiert wurde - bei Mängeln drohen Leistungskürzungen oder kompletter Verlust des Versicherungsschutzes.
Nicht jede „professionelle" Alarmanlage ist auch VdS-zertifiziert. Es gibt drei Ebenen: VdS-Komponenten, VdS-Errichter und VdS-anerkannte Anlage. Nur die Kombination aus allen drei zählt.
Die Klassen-Wahl (A/B/C) ist nicht trivial: Falsche Klasse = Versicherer leistet trotz vorhandener Anlage nicht, weil sie unter dem geforderten Niveau liegt.
Lösung
Schritt 1: Versicherungsvertrag prüfen - welche VdS-Klasse fordert der Versicherer? Bei Standardgewerbe (Büro, Praxis, Werkstatt) meist Klasse A, bei Risikogewerbe (Apotheke, Juwelier, Pharma) Klasse B oder C.
Schritt 2: VdS-anerkannten Errichter beauftragen - die Errichter-Liste ist öffentlich auf vds.de abrufbar. Nur diese Betriebe dürfen VdS-konforme Anlagen planen, installieren und an die Versicherung zertifiziert übergeben.
Schritt 3: VdS-Abnahmeprotokoll und Konformitätserklärung archivieren - diese Unterlagen sind Pflicht im Schadensfall. Der Errichter stellt sie nach Abnahme aus.
Schritt 4: Wartung jährlich durch denselben oder einen anderen VdS-Errichter - auch das verlangen viele Versicherer. Wartungs-Logbuch führen.
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