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Hausratversicherung Einbruch 2026 - Leistungen & VdS-Rabatt

Hausratversicherung Einbruch 2026 - Leistungen & VdS-Rabatt

Kurz gesagt

Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl den Zeitwert (bei Neuwert-Policen den Neuwert) aller entwendeten oder beschädigten Sachen, meist bis zur Versicherungssumme. Wertsachen (Schmuck, Bargeld, Wertpapiere) unterliegen einer Wertsachen-Klausel, die typischerweise auf 20–30 % der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Voraussetzung sind die polizeiliche Anzeige, eine Stehlgutliste und Kaufbelege für wertvolle Einzelposten. Eine VdS-zertifizierte Alarmanlage bringt bei den meisten Versicherern 5–15 % Beitragsrabatt und ist ab bestimmten Versicherungssummen (oft ab 100.000 €) Pflicht.

Was gilt als Einbruchdiebstahl?

Rechtlich definiert die AVB Hausrat (Allgemeine Versicherungsbedingungen) Einbruchdiebstahl als:

  • Einbruch in verschlossene Räume (Gewalt an Schlössern, Türen, Fenstern)
  • Diebstahl nach Einsteigen (offenes Fenster, Dach, Kellerschacht)
  • Diebstahl mit Nachschlüssel (wenn der Täter sich diesen durch Einbruch an anderer Stelle verschafft hat)
  • Diebstahl nach Aufbrechen eines Behältnisses (Tresor) im Haushalt
  • Diebstahl unter Drohung oder Gewalt (qualifizierter Raub)

Nicht gedeckt:

  • Einfacher Diebstahl (Taschendiebstahl unterwegs)
  • Trickdiebstahl (Betrüger an der Tür, Enkeltrick) - oft nur mit Zusatzbaustein
  • Abhandenkommen (verlorene Sachen) - nie

Die Leistungen im Detail

Zeitwert vs. Neuwert

Zeitwert-Policen zahlen den aktuellen Wiederbeschaffungs-Wert unter Abzug von Alter und Abnutzung. Meist nur noch bei sehr alten Verträgen.

Neuwert-Policen (Standard seit 2000er) zahlen bei Totalverlust die Wiederbeschaffung als neues Produkt vergleichbarer Art. Beispiel: gestohlener 7 Jahre alter Fernseher → Neuwert-Erstattung für aktuellen 55"-OLED.

Wertsachen-Klausel

Die AVB begrenzt die Entschädigung für bestimmte Kategorien:

Kategorie Typische Klausel
Bargeld im Hausrat 1.000–3.000 €
Bargeld im Tresor (mind. Sicherheitsstufe A) 10.000–20.000 €
Schmuck, Edelmetalle, Uhren 20–30 % der Versicherungssumme
Schmuck im verschlossenen Tresor oft unbegrenzt bis VS
Kunst, Sammlungen Wertgutachten erforderlich, Einzelabsicherung

Beispiel: Versicherungssumme 100.000 € - Schmuck-Leistung ohne Tresor: 20.000–30.000 €. Mit zertifiziertem Tresor: volle 100.000 € möglich.

Typische Zusatzbausteine

  • Fahrraddiebstahl (getrennter Baustein, 2–10 % Aufschlag)
  • Elementarschäden (Starkregen, Überschwemmung) - unabhängig von Einbruch
  • Außenversicherung (Sachen in Hotelzimmer, Auto, Ferienwohnung)
  • Überspannungsschäden

Die Beweispflicht

Der Versicherungsnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für:

  1. Tatzeitpunkt - Uhrzeit, Datum
  2. Tatort - welche Räume betroffen
  3. Tatmittel - wie wurde eingedrungen (Spuren dokumentieren)
  4. Entwendete Sachen - Stehlgutliste (detailliert, mit Anschaffungsdatum/Preis)
  5. Wert der entwendeten Sachen - Kaufbelege, Fotos, Seriennummern

Pflicht innerhalb 24–48 Stunden:

  • Polizeiliche Anzeige (Aktenzeichen!)
  • Versicherung schriftlich informieren
  • Spuren nicht beseitigen vor Eintreffen der Polizei und ggf. Gutachter
  • Fotos aller Schadenspuren

Typische Fallen:

  • Keine Kaufbelege → Versicherung zahlt nur Schätzwert (oft 30–50 % niedriger)
  • Wertsachen nicht korrekt inventarisiert → Wertsachen-Klausel greift pauschal
  • Dokumentation nachgeliefert („ich hab's irgendwo fotografiert") → kritisch für Versicherung

Inventarliste - der wichtigste Vorbereitungs-Schritt

Einmaliger Zeitaufwand: 1–2 Stunden - spart im Schadenfall 10.000+ €.

Anleitung:

  1. Jeden Raum abgehen, alles über 100 € Wert dokumentieren
  2. Foto pro Objekt + Detail-Foto von Typenschild/Seriennummer
  3. Kaufbeleg als PDF ablegen (Kontoauszug reicht oft auch)
  4. In Cloud (verschlüsselt) und bei Vertrauensperson speichern
  5. Nicht nur zu Hause aufbewahren - bei Brand/Einbruch weg

Apps: Encircle, Homebase, eigene Excel-Tabelle + Cloud-Speicher.

VdS-Rabatt - so funktioniert er

Ab bestimmten Versicherungssummen (bei vielen Versicherern ab 100.000–150.000 €) verlangen Policen eine VdS-Alarmanlage zwingend. Für kleinere Summen oft freiwillig, dann als Beitragsrabatt vergütet.

Typische Rabattstufen:

Anlage Beitragsrabatt
Keine Alarmanlage 0 %
Funk-Alarmanlage ohne Zertifizierung 0 % (oft nicht anerkannt)
VdS-Klasse A 5–10 %
VdS-Klasse B 5–15 %
VdS-Klasse B + NSL-Aufschaltung 10–15 %
VdS-Klasse C nicht relevant (Gewerbe)

Beispielrechnung (Versicherung 200.000 €, Jahresbeitrag 280 €, oberer Bereich 15 % Rabatt):

  • Ohne Alarmanlage: 280 € /Jahr
  • Mit VdS-B + NSL (15 % Rabatt am oberen Brief-Range-Ende): 238 € /Jahr
  • Ersparnis 42 €/Jahr × 20 Jahre Vertragslaufzeit = 840 €

Bei einem typischeren Rabatt von 10 % entsprechend 28 €/Jahr bzw. 560 € über 20 Jahre. Konkrete Werte für Ihren Tarif schriftlich beim Versicherer anfragen - die Spanne 5–15 % ist eine Plausibilitäts-Range, kein Anspruch.

Über die Laufzeit amortisiert sich die Alarmanlage-Anschaffung teilweise allein über den Versicherungsrabatt.

Wechsel-Checkliste bei VdS-Neueinbau

  • Versicherung vor Installation informieren
  • VdS-Anerkennungs-Urkunde einreichen
  • Wartungsnachweis jährlich einreichen (Rabatt erlischt sonst)
  • Polizeilich anerkannten Errichter wählen
  • Einbau-Protokoll aufbewahren
  • Unterbrechung des Schutzes (z. B. bei Handwerkern) melden

Häufige Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht bei:

  • Grobem Verschulden: Fenster gekippt gelassen, Schlüssel am Schloss, Anlage vergessen scharf zu schalten → Versicherung kann Leistung kürzen oder verweigern (§ 81 VVG)
  • Unsachgemäßer Verpackung von Wertsachen: Schmuck in sichtbarer Schublade im Flur → Wertsachen-Klausel wirkt voll
  • Ausländer-Klausel bei älteren Verträgen: nicht mehr zulässig, prüfen bei Alt-Verträgen
  • Kellerdiebstahl ohne direkten Haus-Einbruch (bei manchen AVB nur in Teilklausel)
  • Freistehende Gartenhäuser - separater Baustein nötig

Schadenfall-Ablauf - Schritt für Schritt

  1. Sofort: 110 Polizei rufen, Tatort nicht verändern
  2. Binnen 24h: Versicherung kontaktieren (Hotline), Schadennummer notieren
  3. Binnen 48h: Stehlgutliste mit Polizei-Aktenzeichen einreichen
  4. Binnen 7 Tagen: Kaufbelege, Fotos der Schadensituation, Detail-Dokumentation
  5. Gutachter-Termin vereinbaren, falls vom Versicherer gefordert
  6. Schaden-Regulierung: meist 4–8 Wochen, bei komplexen Fällen länger

Vorbereitung schlägt Improvisation. Die Inventarliste ist die beste Investition von zwei Stunden, die Sie für Ihre Hausratversicherung machen können.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel Rabatt gibt die Hausratversicherung für eine Alarmanlage?

Belastbar ist eine Spanne von 5 % bis 15 % Beitragsrabatt bei Hausratversicherern, wenn eine VdS-zertifizierte Anlage (Klasse A oder B, manche Versicherer akzeptieren EN-Grad 2 als Äquivalent) installiert, jährlich gewartet und nachgewiesen wird. Konkrete Werte oberhalb dieser Spanne sind nicht pauschal reproduzierbar und sollten nur mit Versicherer-Name und Tarif belegt sein. Empfehlung: vor dem Anlagen-Kauf den genauen Tarif-Effekt beim eigenen Versicherer schriftlich anfragen - manche Versicherer rabattieren auch die ergänzende NSL-Aufschaltung oder die regelmäßige Wartung. Die VdS-Klasse, die zu Rabatt-Anspruch führt, steht im Tarif-Detail.

Was muss die Versicherung im Einbruchsfall konkret leisten?

Die Hausratversicherung reguliert nach Versicherungssumme den entwendeten oder beschädigten Hausrat zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert). Bei Einbruchsschäden zählen entwendete Wertsachen (Schmuck, Bargeld, Elektronik), Schäden an Türen, Fenstern, Schlössern und beschädigte Einrichtung. Erstattungs-Grenzen bei Wertsachen liegen je nach Tarif zwischen 20 % und 50 % der Versicherungssumme - höhere Werte erfordern oft eine spezielle Wertsachen-Versicherung. Wichtig: die Versicherung erstattet nur, wenn die Anlage zum Tatzeitpunkt aktiviert war, die VdS-Klasse den Tarif-Anforderungen entsprach und die jährliche Wartungs-Dokumentation vorliegt. Bei Verstößen gegen diese Obliegenheiten kann die Regulierung gekürzt oder verweigert werden.

Welche Beweispflicht gilt für den Geschädigten nach einem Einbruch?

Der Geschädigte muss den Einbruchs-Vorfall plausibel machen - typischerweise durch Polizei-Anzeige (zwingend), Liste der entwendeten Gegenstände mit Wert-Schätzung, Belege oder Fotos der entwendeten Gegenstände (Kaufbelege, Inventar-Fotos), Spuren-Dokumentation am Tatort (aufgehebelte Fenster, beschädigte Türen). Empfehlung für die Prävention: einmal jährlich eine Inventur mit Fotos der wichtigen Gegenstände machen und die Belege außerhalb der Wohnung sichern (Cloud-Speicher, Schließfach). Im Schadensfall bezieht die Versicherung üblicherweise einen unabhängigen Sachverständigen ein. Wenn die Anlage scharf geschaltet war und einen Alarm ausgelöst hat, ist die Beweisführung deutlich einfacher als bei "Anlage war nicht aktiv" - daher gehört das konsequente Scharfschalten zur Versicherungs-Obliegenheit.

Zahlt die Hausratversicherung bei einem gekippten Fenster?

Meist nicht oder nur gekürzt. Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen setzt voraus, dass der Täter eine Sperre überwindet - ein verschlossenes Fenster aufhebelt oder ein Schloss knackt. Ein gekipptes Fenster gilt versicherungsrechtlich als „geöffnet", nicht als „verschlossen"; der Einstieg darüber ist daher häufig kein Einbruch, sondern ein Einschleichdiebstahl, der in vielen Hausrat-Tarifen gar nicht oder nur eingeschränkt gedeckt ist. Zusätzlich kann der Versicherer das Kippen während der Abwesenheit als grobe Fahrlässigkeit nach § 81 VVG werten und die Leistung anteilig kürzen. Praxis-Konsequenz: Fenster beim Verlassen der Wohnung immer vollständig schließen - auch bei kurzer Abwesenheit.

Zahlt die Hausratversicherung auch bei einem Einbruchsversuch ohne Diebstahl?

Ja. Wenn Täter eine Tür aufhebeln oder ein Fenster beschädigen, dann aber ohne Beute fliehen, sind die dabei entstandenen Schäden am versicherten Hausrat sowie Vandalismusschäden in der Wohnung in der Regel über die Hausratversicherung gedeckt - es muss nicht zwingend etwas gestohlen worden sein. Bauliche Schäden am Gebäude selbst (aufgebrochene Tür, beschädigter Fensterrahmen) laufen dagegen über die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Wichtig ist auch hier: Polizei-Anzeige erstatten und die Schäden vor dem Aufräumen fotografieren, damit der Versicherer den Vorfall plausibel nachvollziehen kann.