Zum Inhalt springen

Videoüberwachung in München

Anbieter für Videoüberwachung in München (14)

FAQ

Häufige Fragen zu Videoüberwachung in München

Wer kontrolliert Videoüberwachung in Bayern?

Für private und nicht-öffentliche Stellen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach. Für öffentliche Stellen der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) in München. Das BayLDA hat detaillierte Orientierungshilfen für Videoüberwachung publiziert und verfolgt Verstöße aktiv.

Darf ich den Münchner Gehweg mitfilmen?

Nein, außer in sehr engen Ausnahmen direkt am Grundstückseingang. Öffentlicher Straßenraum ist tabu, und auch kleine Gehweganteile können nach BayLDA-Praxis zu Unterlassungsanweisungen und Bußgeldern nach Art. 83 DSGVO führen.

Welche Münchner Besonderheit ist bei denkmalgeschützten Objekten zu beachten?

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt München muss bei sichtbaren Außen­änderungen einbezogen werden. Versteckte Kameralösungen in Lampen, Briefkastenanlagen oder Fensternischen sind die üblichen Wege, um Denkmalschutz­auflagen und Sicherheitsbedarf zu vereinbaren.

Wie lange darf ich in München aufgezeichnete Daten speichern?

So kurz wie nötig, so lang wie notwendig. Für private Zwecke sind 72 Stunden üblich, maximal 10 Tage bei erhöhtem Sicherheitsbedarf. Längere Speicherung erfordert eine dokumentierte Rechtfertigung und ist bei gewerblicher Nutzung mit Zweck­dokumentation möglich.

Welche Kamera eignet sich für Münchner Außenaufstellung?

Mindestens IP66 als Schutzart gegen Regen, Schnee und Frost. Bei exponierter Lage oder hoher Kältebelastung auch mit Gehäuseheizung. 4K-Auflösung mit KI-Objektklassifikation (Person, Fahrzeug, Tier) ist 2026 Standard; IR-Nachtsicht sollte selbstverständlich sein.