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Alarmanlage Mietwohnung — § 554 BGB, Förderung, Praxis 2026

Veröffentlicht am 22. Januar 2026 · Aktualisiert am 16. Mai 2026

Alarmanlage Mietwohnung — § 554 BGB, Förderung, Praxis 2026

Seit dem 1. Dezember 2020 haben Mieter einen klaren Rechtsanspruch auf Einbruchschutz: § 554 BGB verpflichtet den Vermieter, bauliche Veränderungen zum Einbruchsschutz zu erlauben — es sei denn, die Maßnahme ist ihm "nicht zuzumuten". In der Praxis bedeutet das nicht "Vermieter muss alles dulden", sondern ein klar abgesteckter Verhandlungsrahmen. Dieser Ratgeber führt durch die Rechtslage, die genehmigungsfreien Maßnahmen für Mieter und die Förderwege — alles auf den Stand Mai 2026.


Kurz vorab: Die drei Fakten, auf die es ankommt

  1. § 554 BGB gilt seit dem 1. Dezember 2020 — eingeführt durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Die im Netz häufig kursierende Aussage "Reform 2024" ist falsch. 2024 wurde lediglich Steckersolar in dieselbe Norm aufgenommen — der Einbruchsschutz-Anspruch existiert schon seit Dezember 2020.
  2. Der juristische Maßstab heißt "Unzumutbarkeit" — der Gesetzestext sagt wörtlich: "Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann." Nicht "unverhältnismäßige Härte" — das ist eine andere Norm, die Verwechslung kursiert.
  3. Funk-Alarmanlagen ohne bauliche Veränderung sind genehmigungsfrei — § 554 BGB wird erst dann relevant, wenn Sie bohren, fest verkabeln oder die Bausubstanz verändern. Plug-and-Play-Systeme mit Klebepads sind kein Eingriff.

Was Mieter ohne Zustimmung des Vermieters dürfen

Eine Mietwohnung ist und bleibt fremdes Eigentum. Die Faustregel: Solange Sie nichts an der Bausubstanz verändern und alle Eingriffe rückstandsfrei entfernbar sind, brauchen Sie keine Genehmigung. Eine kurze Information an den Vermieter beugt aber späteren Missverständnissen vor.

Genehmigungsfrei sind typischerweise:

  • Funk-Alarmanlagen mit Klebepads — Magnetkontakte, Bewegungsmelder, Innensirenen und Funk-Zentrale werden mit doppelseitigem Klebeband oder Kommando-Klebestreifen befestigt. Die Zentrale läuft über die Steckdose.
  • Smarte Türklingeln mit Akku oder Magnethalterung — Ring, Reolink, Eufy, Nest. Solange Sie nicht in die vorhandene Klingelanlage eingreifen.
  • Mobile Innen-Kameras — solange ausschließlich Ihre eigenen Räume erfasst werden (Persönlichkeitsrechte Dritter beachten).
  • Tür-Zusatzsicherungen ohne Bohren — Verkantungs-Türriegel, mobile Türstopper, Querstangen.
  • Smart-Home-Hubs, die in eine normale Steckdose gesteckt werden.

Grenzfall: Klassische Dübellöcher

Eine Wandsirene oder ein Bewegungsmelder mit zwei Dübellöchern gilt in der Rechtsprechung üblicherweise als normale Gebrauchsspur, sofern die Löcher beim Auszug fachgerecht mit Spachtelmasse verschlossen werden. Anders liegt der Fall bei Stuck, Echtholz-Vertäfelung oder denkmalgeschützten Elementen — hier vorab den Vermieter informieren.


Wann braucht es die Zustimmung des Vermieters?

Sobald bauliche Veränderungen ins Spiel kommen, wird § 554 BGB relevant. Konkret zustimmungspflichtig sind:

  • Kabelverlegung in der Wand oder über mehrere Räume
  • Festverdrahtete Alarmzentrale mit eigenem Stromkreis
  • Außensirene mit fester Wandmontage in der Fassade
  • Außen-Kamera am Gebäude oder im Treppenhaus
  • Panzerriegel und mechanische Türverstärkungen
  • Pilzkopfverriegelung in vorhandenen Fenstern — gilt als Eingriff ins Fenster
  • Einbruchhemmende Tür- oder Fenster-Ersetzung durch RC2-Modelle

Genau hier setzt § 554 BGB an: Der Mieter darf solche Maßnahmen verlangen — der Vermieter kann sie nur ablehnen, wenn ihm die Maßnahme "nicht zugemutet werden kann".


§ 554 BGB im Klartext

Der Originaltext, Stand Mai 2026 (gesetze-im-internet.de):

"Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann."

Absatz 1 enthält zusätzlich den Satz: "Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend." Das eröffnet dem Mieter die Möglichkeit, dem Vermieter eine Sicherheitsleistung für den späteren Rückbau anzubieten — ein häufig genutzter Weg, um Bedenken zur Wiederherstellungspflicht auszuräumen.

Abs. 2 stellt klar: "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam." Eine Mietvertrags-Klausel, die das Recht ausschließt, ist also rechtlich wirkungslos.

Was "Unzumutbarkeit" konkret bedeutet

Der Vermieter darf nicht pauschal ablehnen. Er muss eine konkrete, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung darlegen. Typische in der Rechtsprechung anerkannte Ablehnungsgründe:

  • Denkmalschutz-Auflagen, die der baulichen Maßnahme im Weg stehen
  • Statische Eingriffe mit nachweisbarem Schadenspotenzial
  • Veränderungen der Außenfassade in optisch sensibler Lage (selten allein ausreichend)
  • Erheblich erhöhte Wiederherstellungskosten, deren Übernahme der Mieter verweigert

Was als Ablehnungsgrund nicht genügt: pauschale Aussagen wie "ich will das nicht", "andere Mieter könnten Ähnliches verlangen" oder "hier wird sowieso nie eingebrochen". Die Hürde der Unzumutbarkeit liegt höher als ein bloßes Vermieter-Unwohlsein.

Mietvertrag-Klauseln sind unwirksam

Klauseln wie "Bauliche Veränderungen sind ausgeschlossen" oder "Alarmanlagen sind nicht gestattet" sind, soweit sie sich auf Einbruchsschutz beziehen, rechtlich unwirksam (§ 554 Abs. 2 BGB). Ein Vermieter kann diesen Anspruch nicht wegvereinbaren.


Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?

Wenn Sie eine zustimmungspflichtige Maßnahme planen und der Vermieter ablehnt:

  1. Schriftlich nachfragen — welcher konkrete Grund liegt der Ablehnung zugrunde? Pauschale Antworten genügen juristisch nicht.
  2. Maßnahme präzise beschreiben — Marke, Modell, Bauart, Installation, Wiederherstellungs-Szenario. Vage Anträge erleichtern Vermietern die Ablehnung.
  3. Rückbau-Zusage schriftlich anbieten — damit nehmen Sie ein häufiges Vermieter-Argument vorweg.
  4. Mieterverein einschalten — Mieterverbände vermitteln häufig erfolgreich, bevor es zum Rechtsstreit kommt.
  5. Klage auf Erlaubnis — letzte Stufe. Der Mieter klagt vor dem Amtsgericht auf Duldung der konkreten Maßnahme.

In der Praxis ist es selten, dass es zur Klage kommt — die meisten Vermieter stimmen zu, sobald Maßnahme, Kosten und Rückbau-Plan konkret und tragbar dargelegt sind.


Förderung für Mieter — was geht, was nicht

KfW-Kredit 159 — auch für Mieter zugänglich

Das einzige aktive bundesweite KfW-Programm für Einbruchsschutz ist der KfW-Kredit 159 ("Altersgerecht Umbauen — Kredit"). Er ist ein Kredit, kein Zuschuss. Die häufig genannte "455-E mit 1.600 Euro Zuschuss" wurde im Oktober 2022 eingestellt und existiert 2026 nicht mehr.

Wichtig für Mieter: Der Kredit ist auch mit schriftlicher Vermieter-Zustimmung antragsberechtigt. Konditionen:

  • Maximale Kreditsumme: 50.000 Euro pro Wohneinheit — gesamt für alle förderfähigen Maßnahmen (Barrierereduzierung und Einbruchsschutz teilen sich dieses Limit)
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme — nachträglich keine Förderung
  • Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW
  • Fachbetriebs-Installation Pflicht (keine Eigenleistung)
  • Eingriff muss förderfähigen Mindestanforderungen entsprechen — etwa RC2-Türen/Fenster oder zertifizierte Einbruchmeldeanlagen

Ob eine konkrete Funk-Alarmanlage KfW-159-förderfähig ist, hängt vom Einzelfall ab — entscheidend nach KfW-Merkblatt 159 (Stand 10/2023) sind Fachbetriebs-Installation, RC2-Mindeststandard bei mechanischen Komponenten und Einhaltung der dort gelisteten Mindestanforderungen. Reine DIY-Installation, Material ohne Einbau und Alarmsysteme mit Infraschall-Erkennung sind explizit ausgeschlossen. Ob ein konkretes Funk-System mit rückstandsfreien Sensoren in Ihrer Konfiguration förderfähig ist, klärt im Zweifel der Errichter im Vorfeld mit der Hausbank/KfW.

Aktuelle Konditionen prüfen unter kfw.de — Altersgerecht Umbauen (159).

§ 35a EStG — Steuerermäßigung auf Handwerker-Arbeitskosten

Unabhängig vom Mieter- oder Eigentümer-Status: Wer einen Fachbetrieb für die Installation einer Alarmanlage beauftragt, kann die Arbeitskosten mit 20 Prozent (maximal 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt) in der Einkommensteuer geltend machen. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung — keine Barzahlung. Die Material- und Gerätekosten sind nicht abzugsfähig.

Rechenbeispiel: Bei einer Mietwohnungs-Installation für insgesamt 1.800 Euro (1.200 Euro Material + 600 Euro Montage) wirkt § 35a auf die 600 Euro Montagekosten — Steuerermäßigung: 120 Euro.

Wichtig — Kombination mit KfW 159 ist ausgeschlossen: Wenn Sie die Anlage über den KfW-Kredit 159 finanzieren, ist § 35a für dieselbe Maßnahme nicht anwendbar. § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG sagt wörtlich: "Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden." Der KfW-Kredit 159 ist ein zinsverbilligtes Darlehen in diesem Sinne, und die Restriktion stellt im Wortlaut auf die gesamte "öffentlich geförderte Maßnahme" ab — nicht auf einzelne Aufwendungen. Auch eine Aufteilung "KfW-Anteil + Eigenmittel-Anteil derselben Rechnung" wird in der Verwaltungspraxis der Finanzämter nicht anerkannt.

In der Praxis bedeutet das ein Entweder-oder pro Maßnahme: Welche Variante wirtschaftlicher ist, hängt vom tagesaktuellen KfW-Zinssatz gegenüber dem Marktzins, der gewählten Laufzeit, Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrem Liquiditätsbedarf ab — eine pauschale "ab X Euro KfW, darunter § 35a"-Faustregel ersetzt keine konkrete Wirtschaftlichkeits-Rechnung. § 35a ist oft der pragmatische Weg, wenn keine Kreditaufnahme gewünscht ist und die Arbeitskosten unter ca. 6.000 € bleiben; KfW 159 lohnt sich, wenn die Investition über die Eigenmittel hinausgeht und der KfW-Tageszins am Antragstag besser ist als Marktzinsen für vergleichbare Anschaffungskredite. Im Zweifel mit dem Steuerberater oder der Hausbank einen Vergleich rechnen lassen. § 35a bleibt für separate Folgemaßnahmen wie laufende Wartung, eine Erweiterung im Folgejahr oder einen separat beauftragten Mechanik-Einbau jedes Jahr neu nutzbar — pro Jahr und Haushalt bis 1.200 € Steuerermäßigung.

Detaillierte Konditionen und Quelle: § 35a EStG bei gesetze-im-internet.de.

Bundesland-Programme — Live-Check Pflicht

Einige Bundesländer (Baden-Württemberg, NRW, Hessen, Hamburg, Bayern) hatten zwischenzeitlich eigene Förderprogramme für Einbruchsschutz. Viele dieser Programme sind heute Durchleitungen der KfW 159 über die jeweilige Landesbank — keine zusätzlichen Zuschüsse oben drauf. Konditionen ändern sich häufig.

Empfehlung: Im konkreten Fall am Tag der geplanten Maßnahme bei der zuständigen Landesbank (z. B. L-Bank, IBB, IFB, WIBank, NRW.Bank, BayernLabo) nachfragen. Auf Aggregator-Seiten zitierte Zahlen können veraltet sein.


Versicherung: Hausratversicherung greift unabhängig vom Eigentümer

Eine zentrale Beruhigung für Mieter: Die Hausratversicherung deckt Einbruchsdiebstahl unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind und ob Sie bauliche Veränderungen vornehmen. Versichert ist Ihr persönliches Hab und Gut — gestohlene Geräte, beschädigtes Mobiliar, aufgebrochene Türschlösser am Mietobjekt sind hingegen Sache der Wohngebäudeversicherung (Vermieter-Pflicht, nicht Ihre).

Praktisch:

  • Hausratversicherung greift auch ohne Alarmanlage — die Anlage ist Schadenminderung, keine Versicherungs-Voraussetzung.
  • Versicherungsrabatte auf den Beitrag sind bei VdS-zertifizierten Anlagen möglich; üblich sind 5 bis 15 Prozent, die genauen Konditionen variieren stark zwischen den Versicherern.
  • Mitwirkungspflichten wie das Abschließen der Wohnungstür sollten bei Tarifabschluss eingelesen werden — sie haben mehr Einfluss auf den Versicherungsfall als das Vorhandensein einer Alarmanlage.

Vor der Anschaffung einer Anlage lohnt der Anruf bei der eigenen Versicherung: Welche Mindestausstattung qualifiziert für welchen Rabatt? Manche Versicherer akzeptieren EN-Grad 2 statt VdS, andere sind strenger.


Praktische Pfade — was Mieter sinnvoll umsetzen können

Für die meisten Mietwohnungen funktioniert dieser Stack:

  1. Mechanische Sicherung soweit ohne Bohren möglich: Querriegelschlösser zum Aufschrauben (Schraublöcher im Türrahmen sind beim Auszug verschließbar), Zusatzschlösser, Fensterstangen.
  2. Funk-Alarmanlage Plug-and-Play: Ajax, Bosch Smart Home Alarm, Lupusec XT-Serie. Klebepad-Sensoren, Funk-Zentrale in der Steckdose, App-Steuerung — vollständig mietwohnungs-tauglich.
  3. Outdoor-Sensorik mit Akku: smarte Türklingeln, Akku-Außenkameras mit Magnethalterung. Datenschutz beachten — keine Erfassung öffentlicher Flächen oder Nachbar-Bereiche.
  4. Optional bei Vermieter-Zustimmung: Pilzkopfverriegelung in vorhandene Fenster, RC2-Wohnungstür, fest installierte Außensirene.

Detaillierte Praxis-Anleitung zu Funk-Lösungen ohne bauliche Veränderung: Alarmanlage Mietwohnung ohne Bohren installieren.


Beim Auszug: Was Sie mitnehmen, was Sie zurücklassen

Die Grundregel: Was Sie eingebaut haben, dürfen Sie mitnehmen — sofern Sie den Ursprungszustand wiederherstellen.

  • Funk-Komponenten mit Klebepad sind vollständig demontierbar. Klebereste mit Spülmittel oder Klebstoff-Entferner abnehmen, Innensirene und Außen-Kamera entfernen.
  • Aufschraub-Türzusätze werden abgeschraubt, Schraublöcher mit Holzkitt verschlossen — bei dunklen Türrahmen einen Farbabgleich mit Filz-Marker oder Renovierungs-Stift einplanen.
  • Verkabelte Anlagen mit Vermieter-Zustimmung: Die Rückbau-Pflicht wird in der Regel zusammen mit der Zustimmung schriftlich vereinbart. Ohne explizite Vereinbarung trägt der Mieter das Risiko — Rückbau-Modus daher schon bei der Zustimmung mit-regeln.
  • KfW-finanzierte Installationen: Der Kredit läuft auf Sie persönlich, nicht auf das Objekt. Bei Auszug können Sie weiter tilgen oder vorzeitig ablösen — die fest verbaute Anlage bleibt typischerweise im Objekt, wenn das so vereinbart wurde.

Kurz zusammengefasst

  • Funk-Alarmanlagen ohne Bohren brauchen keine Genehmigung — der Standard-Weg für Mieter.
  • Bauliche Veränderungen brauchen Vermieter-Zustimmung. § 554 BGB verpflichtet ihn aber zur Erlaubnis, es sei denn die Maßnahme ist ihm nicht zumutbar.
  • § 554 BGB gilt seit 1. Dezember 2020 — nicht seit 2024.
  • KfW 159 ist auch für Mieter zugänglich (mit schriftlicher Vermieter-Zustimmung); die "KfW 455-E mit 1.600 Euro Zuschuss" wurde 2022 eingestellt.
  • § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, max 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr und Haushalt — aber nicht zusätzlich zu KfW 159 für dieselbe Maßnahme (Entweder-oder).
  • Hausratversicherung deckt Einbruch unabhängig vom Eigentümer — auch ohne Alarmanlage.
  • Beim Auszug werden Funk-Komponenten mitgenommen; Schraublöcher sind in der Regel kein Schadensfall.

Weiterführende Ratgeber


Quellen

Stand: Mai 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei strittigen Fällen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.

FAQ

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter eine Alarmanlage ohne Genehmigung des Vermieters installieren?

Ja — solange Sie keine baulichen Veränderungen vornehmen und alle Eingriffe rückstandsfrei entfernbar sind. Funk-Alarmanlagen mit Klebepad-Sensoren, mobile Innen-Kameras, smarte Türklingeln mit Akku und Tür-Zusatzsicherungen ohne Bohren sind in der Regel genehmigungsfrei. Eine kurze schriftliche Information an den Vermieter beugt späteren Missverständnissen vor, ist aber rechtlich nicht erforderlich.

Seit wann haben Mieter Anspruch auf Einbruchschutz nach § 554 BGB?

Der Anspruch auf bauliche Einbruchschutz-Maßnahmen ist seit dem 1. Dezember 2020 in § 554 BGB verankert — eingeführt durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Die im Netz kursierende Aussage "Reform 2024" ist falsch. 2024 wurde lediglich Steckersolar in dieselbe Norm aufgenommen, der Einbruchschutz-Anspruch besteht bereits seit Dezember 2020.

Kann der Vermieter eine Alarmanlage einfach verbieten?

Nein — bei zustimmungspflichtigen baulichen Maßnahmen verpflichtet § 554 BGB den Vermieter zur Erlaubnis. Er darf nur ablehnen, wenn die Maßnahme ihm "nicht zugemutet werden kann" (Originalwortlaut des Gesetzes). Das ist die juristische Schranke — nicht "unverhältnismäßige Härte", wie häufig fälschlich zitiert. Eine pauschale Ablehnung "ich will das nicht" reicht nicht aus; der Vermieter muss eine konkrete Beeinträchtigung darlegen.

Sind Klauseln im Mietvertrag wirksam, die Alarmanlagen ausschließen?

Nein. § 554 Abs. 2 BGB stellt klar: "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam." Klauseln wie "Bauliche Veränderungen sind ausgeschlossen" oder "Alarmanlagen sind nicht gestattet" sind, soweit sie Einbruchschutz betreffen, rechtlich wirkungslos. Der Anspruch nach § 554 BGB kann nicht wegvereinbart werden.

Bekomme ich als Mieter KfW-Förderung für Einbruchschutz?

Ja, mit schriftlicher Vermieter-Zustimmung. Antragsberechtigt für den KfW-Kredit 159 ("Altersgerecht Umbauen") sind auch Mieter. Es handelt sich um einen Kredit (kein Zuschuss) bis 50.000 Euro pro Wohneinheit, der Antrag läuft über die Hausbank — vor Beginn der Maßnahme. Den oft zitierten "KfW-455-E-Zuschuss von 1.600 Euro" gibt es seit Oktober 2022 nicht mehr. Aktuelle Konditionen prüfen Sie unter kfw.de.

Greift die Hausratversicherung auch ohne Alarmanlage?

Ja — die Hausratversicherung deckt Einbruchdiebstahl unabhängig vom Eigentümer-Status und unabhängig davon, ob eine Alarmanlage vorhanden ist. Eine VdS-zertifizierte Anlage führt häufig zu einem Versicherungsrabatt von 5 bis 15 Prozent auf den Beitrag — die genauen Konditionen variieren stark zwischen Versicherern. Vor Anschaffung bei der eigenen Versicherung anfragen, welche Mindestausstattung welchen Rabatt ergibt.

Kann ich als Mieter die Installation einer Alarmanlage steuerlich absetzen?

Ja, über § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten lassen sich als Steuerermäßigung geltend machen, maximal 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung (Barzahlung schließt § 35a aus). Nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen — Material und Geräte sind nicht abzugsfähig. Wichtig: Wer dieselbe Installation über den KfW-Kredit 159 finanziert, kann § 35a für diese Maßnahme nicht zusätzlich anwenden — § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG schließt zinsverbilligte Darlehen aus. Eine Aufteilung in KfW-Anteil und Eigenmittel-Anteil derselben Rechnung wird ebenfalls nicht anerkannt. § 35a bleibt aber für separate Folgemaßnahmen wie Wartung, Reparatur oder eine spätere Erweiterung voll nutzbar.

Was passiert beim Auszug mit der Alarmanlage?

Funk-Komponenten mit Klebepad sind vollständig demontierbar — Klebereste mit Spülmittel oder Lösemittel entfernen, Außenkameras und Innensirene abnehmen. Aufschraub-Zusätze werden demontiert und Schraublöcher mit Holzkitt verschlossen; in der Rechtsprechung gelten kleine Dübellöcher als normale Gebrauchsspuren. Bei zustimmungspflichtig verbauten Anlagen sollte die Rückbau-Modalität bereits in der Vermieter-Zustimmung schriftlich geregelt sein — sonst trägt der Mieter im Streitfall das Risiko.

Welche Alarmanlagen eignen sich speziell für Mietwohnungen?

Für Mietwohnungen empfehlen sich Funk-Systeme mit Plug-and-Play-Zentrale (in der Steckdose) und Klebepad-Sensoren — gängige Beispiele sind Ajax, Bosch Smart Home Alarm und Lupusec der XT-Serie. Smarte Türklingeln mit Akku (Ring, Reolink, Eufy, Nest) und mobile Innen-Kameras ergänzen das Setup. Wer mehr Schutz möchte, kann mit Vermieter-Zustimmung auf Pilzkopfverriegelung im Fenster oder eine RC2-Wohnungstür aufrüsten — beides ist nach § 554 BGB durchsetzbar.